Einige Bemerkungen zum Protokoll ueber die Sitzung 12.1.33

 

(Gremium-Sitzung ueber die Vier Gesetzentwuerfe)

 

von Ulrich von Beckerath, 14.1.33.

 

 

RUECKSTROM UND ZINS.

 

      Ich moechte ergaenzend folgendes bemerken : Ein Zins Null waere nicht gerade eine Hemmung fuer den Rueckstrom; nur werde bei einem Zins Null weder die Bank ein Interesse daran haben, Schecks zurueck zu fordern, noch werde irgend jemand ein Scheckdarlehen bei der Bank aufnehmen, denn ein Zins null zeigt ja gerade an, dass ausreichend Zahlungsmittel vorhanden sind. Bei einem Zins Null hat also eine Scheckbank keine Moeglichkeit sich zu betaetigen. Ferner stehen bei einem Zins Null auch zinslose Pfandbriefe auf pari. Kleingestueckelte Pfandbriefe wuerden dann als Zahlungsmittel verwendet werden koennen, ebenso kleingestueckelte Staatsanleihen und andere, als sicher angesehene Papiere. Kuenftige Gueter werden bei einem Zins Null ebenso hoch geschaetzt werden, als gegenwaertige. Es ist vielleicht nicht ueberfluessig, sich das alles klar zu machen.

 

GOLDDECKUNG UND STAATSAUFSICHT

 

      Als Adam Smith schrieb, da war die Metalldeckung fuer Noten allgemein vorgeschrieben, auch in Schottland. Die Gesetzgebung jener Tage hatte die Bedeutung des Rueckstroms keineswegs erkannt, ebenso wenig wie uebrigens die meisten Schriftsteller jener Zeit. Noch der scharfsinnige Steuart hielt langfristige Hypotheken fuer eine gute, ja natuerliche Unterlage der Noten. Im Volker erklaerte man die Kurzfristigkeit der Darlehen der schottischen Notenbanken ganz allgemein aus der "Brutalitaet" des schottischen Volkscharakters und besonders der schottischen Geldleute. Adam Smith scheint fast der einzige gewesen zu sein, der sich mit dem Rueckstrom eingehend beschaeftigt hat, aber auch Smith erkannte die ueberragende Bedeutung des Rueckstroms nicht und ferner nicht, dass die Metalldeckung nur ein schlechter Ersatz fuer den Rueckstrom ist. Smith verlangte die Metalldeckung der Noten, um nach Einschaltung dieses Sicherheitsventils die Notenbanken von jeder Staatsaufsicht zu befreien. Die betreffende Stelle in seinem Hauptwerk blieb aber ganz unbeachtet, und auch die Professoren der Volkswirtschaftslehre sind auf diesen Gesichtspunkt nie zurueckgekommen, wahrscheinlich, weil sie das Werk nur fluechtig gelesen hatten.

 

Bth. 14.1. 33

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Anmerkung: Ich habe die Protokolle dieses Gremiums in Rittershausens Bibliothek und Papieren nicht gesehen. Beckerath waren sie, so viel ich weiss verbrannt. Es existiert daher vielleicht keine vollstaendige Ausgabe von ihnen mehr. Nur einige der Aeusserungen und Beitraege, wie der obige, sind mir zugaengig gewesen und sie werden hier als Beitraege zu einem Handbuch ueber die Geldfreiheit zusammengetragen. J.Z. 25/1/83.

 

 

 

 

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First published in: Ulrich von Beckerath: Zur Freiheit, zum Frieden und zur Gerechtigkeit; Gesammelte Briefe, Papiere, Notizen, Besprechungen. PEACE PLANS 428-467 (Mikrofiche), Berrima, Australia, 1983. Page 573.